ARB 1/80 EWG/Türkei
Der Begriff „ARB 1/80 EWG/Türkei“ steht für einen Vertrag der Europäischen Union mit der Türkei, in dem besondere Rechte für türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige enthalten sind.
Diese Rechte umfassen z. B. erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt, besonderen Ausweisungsschutz, das Recht auf Ausbildung und ein besonderes Diskriminierungsverbot. (Weitere Rechte von türkischen Staatsangehörigen können sich aus dem Deutsch-türkischen Niederlassungsabkommen sowie aus dem Zusatzprot. ergeben).
Grundsätzlich gilt dieser Vertrag nur für Personen, die sich rechtmäßig (nicht geduldet!) im Bundesgebiet aufhalten. Da es aber nicht möglich ist, in diesem Rahmen die einzelnen Vorschriften des ARB 1/80 EWG/Türkei darzustellen, raten wir Ihnen, sich individuell zu beraten lassen, ob und inwieweit Sie und Ihre Familienangehörigen von diesen Regelungen profitieren können.

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