Ausländerrechtliches Begleitkonzept des BMI
Das Bundesministerium des Innern hat als Teil der Vorbereitungen für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und in Ergänzung des Visumkonzepts des Auswärtigen Amtes und zum Nationalen Sicherheitskonzept ein ausländerrechtliche Begleitkonzept erstellt. Während das Visumkonzept Fragen der Visumerteilung durch die deutschen Auslandsvertretungen regelt, hat das ausländerrechtliche Begleitkonzept die Funktion, Informationen und Leitlinien für die rechtliche und organisatorische Begleitung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu vermitteln. Es richtet sich dabei sowohl an die mit der Ausführung des Ausländerrechts zuständigen Stellen – vor allem die Grenz- und Ausländerbehörden – als auch an das Nationale Organisationskomitee.
Das Konzept ist zwischen den Innenministerien des Bundes und der Länder und mit dem Organisationskomitee für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 abgestimmt. Eine erste Fassung des Begleitkonzepts wurde bereits zum FIFA Confederations Cup 2005 umgesetzt und es konnten – so das Urteil der Behörden von Bund und Ländern – damit positive Effekte erzielt werden.
Das Konzept hält für den Vollzug des Ausländerrechts folgende Leitlinien fest:
Hinsichtlich der Einreisevoraussetzungen gelten die Schengen-Regularien, die im Konzept genau dargestellt sind. Für zahlreiche vorübergehende Erwerbstätigkeiten, die im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 von akkreditierten Personen ausgeübt werden, gelten bestimmte Erleichterungen.
Drittstaatsangehörige, deren Einreise in den Schengen-Raum aus Sicherheitsgründen verweigert werden soll, können nach Maßgabe europäischen Rechts im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben werden. Ergänzend sind Ausschreibungen in einer nationalen Datenbank der Bundespolizei sowie im Ausländerzentralregister möglich.
Auf Grund der Vorgaben des Rechts der Europäischen Union kann Unionsbürgern nur auf Grund einer individuellen Prognoseentscheidung zu Gefahren ihres Aufenthaltes eine Einreise untersagt werden. Daher müssen entsprechende Hinweise auf Gefährdungen durch Unionsbürger ausführlich gestaltet sein, woraufhin die Bundespolizeidirektion über eine Ausschreibung entscheiden kann.
Bei der Entscheidung über Ausweisungen auf Grund von Straftaten aus dem Bereich "Allgemeinkriminalität" sind besondere Sicherheitsbedürfnisse zu berücksichtigen, denn die Gewährleistung der Sicherheit ist eine der zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 abgegebenen Garantien der Bundesregierung. Wenn Kriminelle als Touristen im zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung einreisen und ihr Gastrecht missbrauchen, indem sie etwa Delikte wie Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien oder Vandalismus begehen oder aber auch gegen das Hausrecht der Veranstalter verstoßen, gefälschte Tickets anbieten, ungenehmigt Wetten durchführen oder unter Verstoß gegen Lizenzrechte so genanntes Merchandising-Material anbieten, müssen sie mit der sofortigen Beendigung ihres Aufenthaltes rechnen.
Auch bei der Ausreise werden Kontrollen durchgeführt. Die Grenzbehörden sind gesetzlich verpflichtet, Verstöße festzustellen und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, bei Straftaten etwa an die Staatsanwaltschaften.
Über organisatorische Fragen wie etwa die Einrichtung von Bereitschaftsdiensten bei Ausländerbehörden oder die Kooperation zwischen örtlichen Polizei- und Ausländerbehörden wird jeweils vor Ort entschieden.
Quelle: bmi.bund.de, 22.02.2006Az. M I 3 – 125 200 / 9 zitiert nach www.aufenthaltstitel.de

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