Mediation
(DAA)
Mediation bedeutet wörtlich "Vermittlung" und ist ein
flexibles Konfliktlösungsverfahren, in dem die Mediatorin die
Beteiligten auf dem Weg zur Lösung ihres Konfliktes anleitet
und unterstützt.
Die Mediation ist eine Alternative zum Rechtsweg. Die Beteiligten
erarbeiten die Lösung ihres Konfliktes gemeinsam, unter
Zuhilfenahme einer allparteilichen Dritten.
Die Mediation ist in vielen Bereichen anwendbar.
Z.B. kann im Familienrecht das Mediationsverfahren im Rahmen einer
bevorstehenden Scheidung hilfreich sein, um die Trennung und eine neue
Zukunft für und durch die Beteiligten zu erarbeiten. Im
Umgangsverfahren kann ein Mediationsverfahren dazu dienen, kindgerechte
und für beide Elternteile akzeptable Lösungen zu
finden.
Im Bereich des Arbeitsrechts entstehen Konflikte nicht selten
über einen längeren Zeitraum und werden nicht genau
benannt oder gar verdrängt. Dies führt
häufig zu einem unbefriedigenden bis unerträglichen
Arbeitsklima. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens erhalten die
Beteiligten die Möglichkeit die Entstehung des Konflikts
miteinander aufzuarbeiten, und die Möglichkeit die jeweilige
Vorstellung von einem befriedigenden Arbeitsalltag zu formulieren.
Das Mediationsverfahren läuft in sechs Phasen ab. Die Dauer
des Mediationsverfahrens richtet sich nach der Komplexität des
Konfliktes.
1. Phase: Vorbereitung und Mediationsvertrag
In der ersten Phase erfolgt eine Analyse der Sachlage. Die
Konfliktbeteiligten erhalten Gelegenheit, sich und ihren Blick auf den
Konflikt vorzustellen. In der Regel erfährt die Mediatorin
erst zu diesem Zeitpunkt den Inhalt des Konfliktes und welche
Motivationen und Ziele die Beteiligten bezüglich des
Mediationsverfahrens haben.
In dieser ersten Phase werden auch die Verfahrensregeln, die in der
Mediation einzuhalten sind, vorgestellt und in einem Mediationsvertrag
fixiert. In dem Mediationsvertrag wird auch festgehalten, welche Kosten
anfallen (Stundenhonorare) und wer diese zu tragen hat.
2. Phase: Informations- und Themensammlung :" Worum geht es genau in
dem konkreten Konflikt?"
In dieser Phase werden die Fassetten des Konfliktes ausgearbeitet. Die
Beteiligten schildern ihren Standpunkt und die Themen, die für
sie für die Lösung des Konfliktes wichtig sind.
Jeder/ jede Beteiligte sollte in einer in sich freundlichen und
angenehmen Atmosphäre in der Lage sein, die ihn oder sie
bedrückenden Fragen zu schildern und auch seine/ihre Position
darzustellen, ohne dass der andere Teil dies gleich als Angriff wertet.
3. Phase: Interessenklärung
In der Regel ist die Kommunikation während eines Konfliktes
dadurch gekennzeichnet, dass durch die Beteiligten eigene Positionen im
Sinne von: "Du hast schon immer bestimmt was gekauft wird!" "Sie haben
noch nie meine Arbeit anerkannt" oder "Ich will die Kinder!" etc.
formuliert werden.
Hinter diesen Positionen stehen in aller Regel jedoch Interessen, wie:
"Ich möchte über mein eigenes Geld verfügen
können."; "Ich möchte berufliche Anerkennung." oder
"Ich möchte die Kinder soviel wie möglich um mich
haben.". Diese Interessen gilt herauszufinden und zu artikulieren. Es
sollte hier Raum geschaffen werden, die gegenseitigen Interessen kennen
zu lernen und vor allem anzuerkennen.
4. Phase: Kreative Ideensuche/ Optionen bilden: "Was wäre
alles denkbar?"
In der vierten Phase sind die Beteiligten gefordert, so viele Ideen wie
möglich zu sammeln. Der Kreativität sollten hier
keine Grenzen gesetzt werden, da auch durch zunächst abwegige
Lösungsvorschläge bekannte Denkmuster verlassen
werden und somit der Verhandlungsspielraum erweitert wird.
5. Phase: Bewertung und Auswahl von Optionen
Die in Phase vier gesammelten Lösungsvorschläge
werden nun bewertet und ausgewertet. Idealerweise kann hier schon ein
Aktionsplan erarbeitet werden in dessen Rahmen vorgeschlagen werden
kann, wer was wann wo und wie machen kann.
6. Phase: Vereinbarung und Umsetzung
Die Beteiligten schließen eine Mediationsvereinbarung, in der
die gefundenen Lösungen fixiert werden und die Umsetzung derer
geklärt wird. Diese Vereinbarung ist ein schriftlicher
Vertrag, den die Beteiligten unterschreiben.
Frau Rechtsanwältin Waltraut Verleih ist ausgebildete
Mediatorin (DAA)

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